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Nützliche Informationen rund um Olivenöl. Neueste Erkenntnisse zum Thema und Beschreibungen hervorragender Olivenöle. Humorvolle Geschichten über´s Essen und Trinken, die auch mit Olivenöl zu tun haben (aber nicht nur).

Sonntag, August 06, 2006

Lassen Sie sich nicht veräppeln!

Jahrgangsolivenöle bei ebay

Kaum zu glauben aber wahr (Nein, es hat keiner Geburtstag; das wird auch kein Gedicht.), da bietet doch jemand beim Allesversteigerer ebay Jahrgangsöle aus Spanien an. Und zwar aus den Jahrgängen 1998/1999, 1999/2000 und 2000/2001. Drei Halbliterflaschen zum Startpreis von 75,- (in Worten: fünfundsiebzig) Euro. Magenverderben geht billiger! Kein Wort davon, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum hoffnungslos überschritten und somit das Öl nicht zum Verzehr geeignet ist, umso weniger, als es noch nicht einmal in eine Lichtschutzflasche abgefüllt wurde.

Präsentiert wird das Angebot so:

Unikate für Olivenölkenner !!!

Angeboten wird feinstes, spanisches Olivenöl 3 aufeinander folgender Jahrgänge: 1998/1999, 1999/2000 und 2000/2001. Die Flaschen beinhalten jeweils 0,5 Liter.

Das Kultöl "Reina N°1" ist von einer ausgezeichneten Qualität. In unten stehender Tabelle können Sie die Auszeichnungen der hier angebotenen Jahrgänge entnehmen.

Ausgewähltes Olivenöl:

Das Beste aus der Ernte. Wie beim Wein entscheiden auch bei der Olive die klimatischen Bedingungen über Qualität und Geschmack des aus ihr gewonnenen Öles. Daher ist ein Jahrgangsöl ein einmaliges, unwiederholbares Produkt mit einem unverwechselbaren Charakter.

1998/1999

Dieser Jahrgang war für Jean Pütz der Anlass, Reina N°1 als hochwertiges Olivenöl in seinem Buch zur Sendung Hobbythek "Mediterrane Lebenselixiere" aufzunehmen.

1999/2000

Ausgezeichnet mit dem Preis "Premio Diputación Provincial de Sevilla" als das beste Olivenöl der Provinz Sevilla.

2000/2001

Wie bereits im Vorjahr in Andalusien offiziell als das Beste Olivenöl der Provinz Sevilla ausgezeichnet.

Quelle: http://cgi.ebay.de/Reina-N-1

Ich möchte mich einmal – ganz bescheiden – als Olivenölkenner outen, und zu diesem Angebot anmerken: „Lieber „launebaer“ (so der Nickname des gewerblichen Verkäufers), ich fühle mich durch Ihr Angebot „veräppelt“. Was soll denn der Käufer mit dem Produkt machen? Es ins Regal stellen und sich am Anblick erfreuen? Oder etwa verzehren? Falls Letzteres von Ihnen geplant ist, dann lassen Sie sich bloß nicht von der Lebensmittelaufsicht erwischen. In meinen Augen handeln Sie nicht nur grob fahrlässig, sondern kriminell!“